Darüber … Die Beratungsbesuche und -gespräche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten. Pflegebedür)ige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI § bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, § bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Gemäß § 37 Abs. Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, § 37 SGB XI § 37 SGB XI begründet für Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld, das alternativ zur häuslichen Pflegehilfe beantragt werden kann. Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung),einen Beratungsbesuch von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI Angaben zur pflegebedürftigen Person: Pflegeversichertennummer (ggf. SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung. § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Voraussetzung für den Anspruch auf das Pflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung mit der Geldleistung selbst sicherstellen kann. Nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI gilt, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld seinem Um- fang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Be- treuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Stand: Zuletzt geändert durch Art. entspricht diese der Krankenversichertennummer) Name Vorname Geburtsdatum: Straße PLZ Ort Bei der o.a. Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. § 37 SGB XI – Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die … Diese Besuche werden von Pflegediensten nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung / Pflegekasse) abgerechnet. § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Wir erstellen den Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nach einem Hausbesuch. pflegebedürftigen Person wurde am in der Zeit* von Uhr bis Uhr ein Beratungsbesuch durchgeführt. Die Beratung findet in festen Intervallen statt: halbjährlich einmal für Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich einmal für Pflegegrad 4 und 5.